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Beitrag · Stand 25. August 2026
Frühstartrente

Frühstartrente: 10 € vom Staat. Klingt nach wenig — bis du weißt, was daraus wird.

Ab 2027 zahlt der Bund für jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Was das Gesetz wirklich regelt, wo die Fallstricke liegen — und was aus den 1.440 Euro werden kann.

Lesezeit 9 MinutenMit RechnerQuelle Regierungsentwurf FrühStRG
Noch kein geltendes Recht. Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, Änderungen sind möglich. Verträge, die heute schon als „Frühstartrente“ beworben werden, sind keine.
Ein Kind sitzt am Küchentisch und stapelt Münzen zu Türmen, daneben ein Sparschwein und ein Kalender.
„Zwölf Jahre lang zehn Euro. Und dann noch siebenundvierzig Jahre Zeit.“
Die Frühstartrente startet zum 1. Januar 2027 — den Unterschied macht nicht die Höhe der Förderung, sondern ihr Anfangsdatum.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Die Frühstartrente in sechs Zahlen

1.440 €
Grundförderung10 € monatlich vom 6. bis zum 18. Geburtstag — zwölf Jahre lang, ohne einen eigenen Cent.
2020
Der Stichtags-JahrgangWer 2019 oder früher geboren ist, bekommt nichts. Das ist die härteste Grenze im ganzen Gesetz.
6.840 €
Zuzahlung pro JahrEltern, Großeltern und Dritte dürfen zusätzlich einzahlen — 570 € im Monat, ab dem ersten Tag.
1 %
KostendeckelMehr Effektivkosten darf ein Standarddepot nicht haben. Bis 18 gar keine Abschluss- und Vertriebskosten.
65
Das Alter, in dem es Geld gibtNicht mit 18. Nicht fürs Studium. Nicht fürs erste Auto. Die Förderung ist Altersvorsorge — im Wortsinn.
35
Die Frist, die niemand kenntWer bis zum 35. Geburtstag keinen Vertrag hat, verliert das kollektiv angesparte Startkapital endgültig.

Worum es geht

Wie die Frühstartrente funktioniert: Der Staat macht dein Kind zum Anleger

Die Idee ist alt und in Schweden längst Alltag: Wer mit sechs anfängt zu investieren, hat bis zur Rente fast sechzig Jahre Zeit. Neu ist, dass Deutschland das jetzt für alle Kinder automatisiert — und dabei ein zweites Ziel verfolgt, das im Gesetzestext ausdrücklich steht: Finanzbildung.

Konkret: Für jedes anspruchsberechtigte Kind zahlt der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Das Geld landet nie auf einem Girokonto. Es geht direkt in einen Vertrag, der auf den Namen des Kindes läuft.

Damit das ohne Bürokratie funktioniert, wird das Produkt stark standardisiert: Es gibt nur eine Vertragsform, den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge. Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch, geprüft wird digital über die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Eltern müssen keinen Antrag stellen und keine Schulbescheinigung einreichen.

Der Fahrplan

  • Dezember 2025Kabinett beschließt die EckpunkteAus dem Koalitionsvertrag wird ein Konzept.
  • Juli 2026Referentenentwurf des BMFErstmals stehen Details fest: Standarddepot, Kostendeckel, kollektive Anlage.
  • 12. August 2026 — hier stehen wirRegierungsentwurf im Kabinett beschlossenBundestag und Bundesrat beraten. Änderungen sind bis zur Verkündung möglich.
  • 1. Januar 2027Inkrafttreten und StartErst ab jetzt gibt es Standarddepot-Verträge. Jahrgänge 2020 und 2021 sind dabei — für 2020 rückwirkend ab 2026.
  • 1. Januar 2028Sondervermögen „Frühstartrente“Für Kinder ohne eigenen Vertrag legt die Bundesbank kollektiv an — zu 100 % in global gestreute Aktien.
  • ab 2028, jährlichDer nächste Jahrgang rückt nachImmer die Kinder, die im laufenden Jahr sechs werden.

Ist dein Kind dabei?

Ja — anspruchsberechtigt. Dein Kind wird 2026 sechs Jahre alt. Die Förderung läuft ab 2026 (rückwirkend ausgezahlt ab 2027) und endet 2038. Insgesamt 1.440 € vom Bund.

Zwei Wege

Zwei Wege zur Frühstartrente: kümmern oder nicht kümmern

Das ist die vielleicht wichtigste Neuerung im Entwurf: Kein anspruchsberechtigtes Kind geht leer aus. Aber die beiden Wege sind nicht gleichwertig.

Weg 1 — mit Vertrag

Eigenes Depot beim Anbieter

Ihr eröffnet ab 2027 einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes.

  • Ihr seht jeden Monat, was passiert — das ist der eigentliche Bildungseffekt
  • Zuzahlungen bis 6.840 € im Jahr sind möglich
  • Ihr wählt Anbieter und Anlage selbst
  • Anbieterwechsel jederzeit möglich, bis 18 kostenfrei
Weg 2 — ohne Vertrag

Kollektive Anlage bei der Bundesbank

Ihr macht nichts. Der Bund legt die 10 € ab 2028 im Sondervermögen an.

  • Kein individuelles Konto, keine Einsicht, kein Lerneffekt
  • Zuzahlungen sind nicht möglich
  • Übertrag ins eigene Depot später jederzeit möglich
  • Aber: nach dem 35. Geburtstag verfällt der Anspruch

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, die Frühstartrente drohe zur „Zwei-Klassen-Rente für Kinder“ zu werden, wenn nur Familien mit Geld und Finanzwissen das volle Potenzial ausschöpfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert deshalb, die kollektive Anlage zum Regelfall zu machen statt zur Auffanglösung — auch weil das aktuelle Zeitfenster dem Finanzvertrieb eine Tür öffnet.

Das Produkt

Der Standarddepot-Vertrag: eine Form, keine Auswahl

Bei fast jeder staatlichen Förderung folgt auf die gute Nachricht ein Produktdschungel. Hier nicht — und das ist die unterschätzte Stärke des Gesetzes. Gefördert wird ausschließlich ein einziger Vertragstyp: der zertifizierte Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.

Dahinter steckt bewusst kein cleveres Finanzprodukt, sondern ein einfacher Sparplan. Der Gesetzgeber begründet das ausdrücklich mit dem Bildungsauftrag: Ein Vertrag, den ein Zehnjähriger verstehen kann, ist mehr wert als einer mit Garantiekomponente, Verrentungsoption und Kostenstruktur auf vier Seiten. Angelegt wird in ETFs und Fonds.

Die vier Regeln, die dich schützen

Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18. Das ist die schärfste Klausel im ganzen Entwurf. Genau diese Kosten haben die Riester-Rente für viele zum Verlustgeschäft gemacht — bei Verträgen für Minderjährige sind sie jetzt schlicht verboten, auch beim Anbieterwechsel.

Effektivkosten von maximal einem Prozent. Ein Deckel, keine Zielgröße. Ein Prozent ist immer noch viel — dazu gleich mehr.

Jeder Anbieter muss einen anbieten. Alle Anbieter geförderter Altersvorsorge müssen einen Standarddepot-Vertrag im Angebot haben. Ihr könnt also frei wählen, ohne auf Nischenanbieter angewiesen zu sein.

Wechseln geht jederzeit. Per vollständiger Kapitalübertragung, bis 18 kostenfrei. Ihr seid nicht zwölf Jahre an eine Entscheidung gebunden, die ihr im Januar 2027 unter Zeitdruck getroffen habt.

Und die zwei Regeln, die einschränken

Nur ein Vertrag pro Kind bekommt die Förderung. Ihr könnt daneben beliebig viele andere Depots führen — die 10 Euro fließen aber immer nur auf einen einzigen begünstigten Vertrag. Das soll Kleinstrenten und Verwaltungsaufwand vermeiden.

Euer bestehendes Junior-Depot lässt sich nicht umwidmen. Ein vorhandenes Kinderdepot erfüllt die Zertifizierungsvoraussetzungen in seiner bisherigen Form nicht — die Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Wer schon eines hat, braucht also ein zweites Konto. Nicht schön, aber kein Beinbruch: Die beiden Töpfe haben ohnehin unterschiedliche Aufgaben.

Bleibt eine Frage, die der Entwurf offenlässt: Wie gut die Standarddepots tatsächlich werden, entscheidet sich erst, wenn die Anbieter ihre Konditionen veröffentlichen. Ein Prozent Deckel heißt nicht, dass alle ein Prozent nehmen — die Neobroker werden deutlich darunter liegen wollen. Genau deshalb lohnt es sich, im Januar 2027 nicht das erstbeste Angebot zu unterschreiben.

Der Rechner

Frühstartrente-Rechner: Was aus 10 Euro im Monat werden kann

Die 1.440 Euro Grundförderung wirken klein. Ihre Kraft kommt allein aus der Zeit: Vom sechsten Lebensjahr bis zur frühestmöglichen Auszahlung mit 65 liegen fast sechzig Jahre. Spiel durch, was passiert, wenn ihr zusätzlich einzahlt — und was passiert, wenn nicht.

Modellrechnung Frühstartrente

Keine Prognose. Ein Rechenmodell, das zeigt, wie sich Zeit, Rate und Kosten zueinander verhalten.

Monatlich, bis zum 18. Geburtstag. Maximum: 570 € (6.840 € im Jahr).

Depotwert mit 18
10.984 €
Eingezahlt bis dahin: 8.040 €
Depotwert mit 65
136.026 €
In heutiger Kaufkraft rund 42.288 € (2 % Inflation)
034k68k102k136k18. Geburtstag6 J.18 J.30 J.45 J.65 J.
Staat (1.440 €) Familie bis 18 Kind ab 18
Eingezahlt insgesamt8.040 €
davon vom Staat1.440 €
Kursgewinne über die Laufzeit127.986 €
Anteil der Förderung am Endwert18 %
Vereinfachtes Modell mit konstanter Rendite und monatlicher Verzinsung. Reale Kapitalmärkte schwanken; einzelne Jahre können deutlich im Minus liegen. Kosten werden pauschal von der Rendite abgezogen. Steuern in der Auszahlungsphase sind nicht berücksichtigt — die Leistungen werden nachgelagert voll besteuert. Zuzahlungen der Familie werden ab 2027 gerechnet, weil Standarddepot-Verträge frühestens dann abgeschlossen werden können.

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Elternteil und Kind sitzen nebeneinander auf dem Sofa und schauen gemeinsam auf ein Tablet.
Der zweite Zweck des Gesetzes steht ausdrücklich im Entwurf: Kinder sollen den Kapitalmarkt am eigenen Depot erleben. Das funktioniert nur, wenn jemand mit ihnen draufschaut.

Ehrlichkeit

Was der Rechner nicht zeigt

Eine Zahl am Ende einer Modellrechnung ist verführerisch. Diese sechs Punkte gehören zwingend daneben.

  • Das Geld ist bis 65 wegNicht fürs Studium, nicht für den Führerschein, nicht für die erste Wohnung. Eine vorzeitige Entnahme der Förderung gilt als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung aus. Nur die selbst eingezahlten Beiträge und deren Erträge lassen sich entnehmen — die Erträge sind dann zu versteuern.
  • Es gibt keine GarantieWeder beim eigenen Depot noch bei der kollektiven Anlage. Der Bund haftet ausdrücklich nicht für die Wertentwicklung. Fällt das Startkapital niedriger aus als eingezahlt, gleicht niemand das aus.
  • Die Förderung ist nicht vererbbarStirbt das Kind vor dem 18. Lebensjahr, fließt das Frühstartrentenvermögen an den Staat zurück.
  • Euer bestehendes Junior-Depot zählt nichtDie Förderung kann nur auf einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen. Bestehende Kinder- und Juniordepots erfüllen diese Voraussetzung in ihrer bisherigen Form nicht. Das eine ersetzt das andere nicht — es kommt daneben.
  • Nur ein Vertrag pro KindDie Förderung fließt ausschließlich auf einen einzigen begünstigten Vertrag. Zwei Depots parallel fördern lassen geht nicht.
  • Vierzig Jahre Politik liegen dazwischenBis dein Kind 65 ist, werden sich Steuerrecht und Förderlogik mehrfach ändern. Wer heute mit einer Zahl für 2090 wirbt, verkauft Gewissheit, die es nicht gibt.

Der stille Kostenfaktor

Kosten der Frühstartrente: Was ein Prozent wirklich kostet

Ein Prozent klingt nach nichts. In der Werbung steht es klein, im Kopf verschwindet es sofort. Über sechzig Jahre ist es der zweitgrößte Hebel nach der Sparrate — und der einzige, den ihr komplett selbst kontrolliert.

Ein Beispiel, Jahrgang 2020, 50 Euro Zuzahlung im Monat bis 18, 6 Prozent Bruttorendite. Eingezahlt werden über die ganze Zeit 8.040 Euro, davon 1.440 vom Staat:

Laufende KostenDepotwert mit 65Unterschied
0,2 % — günstiger ETF-Sparplanrund 158.000 €—
0,5 % — realistischer Mittelwertrund 136.000 €−22.000 €
1,0 % — gesetzlicher Deckelrund 106.000 €−52.000 €

Zweiundfünfzigtausend Euro Unterschied bei achttausend Euro Einzahlung. Das ist keine Rechentrickserei, sondern der Zinseszinseffekt, der in beide Richtungen wirkt: Jeder Euro Gebühr fehlt nicht nur heute, sondern auch bei allem, was er in den nächsten fünfzig Jahren erwirtschaftet hätte.

Deshalb ist der Kostendeckel ein Schutz vor dem Schlimmsten, aber keine Empfehlung. Wenn ihr im Januar 2027 Angebote vergleicht, ist die Effektivkostenquote die eine Zahl, auf die es ankommt — nicht der Willkommensbonus, nicht die App, nicht die Auswahl an ETFs.

Die Debatte

Kritik an der Frühstartrente: Was Verbraucherschützer bemängeln

Der Gesetzentwurf ist beschlossen, aber nicht unumstritten. Die Verbraucherzentralen halten die Grundidee ausdrücklich für gut — und fordern trotzdem Nachbesserungen an drei Stellen. Weil Bundestag und Bundesrat noch beraten, kann sich hier durchaus noch etwas ändern.

„Zwei-Klassen-Rente für Kinder“

Der schärfste Einwand kommt vom Verbraucherzentrale Bundesverband: Jedes Kind brauche von Beginn an ein eigenes Vorsorgekonto. Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnen, landen in der kollektiven Anlage — sie können die Entwicklung ihres Vermögens nicht nachvollziehen, und damit verpufft laut vzbv genau der Bildungseffekt, den das Gesetz erreichen will. Finanzexpertin Dorothea Mohn warnt, die Frühstartrente drohe zur Zwei-Klassen-Rente zu werden, wenn nur Familien mit Geld und Finanzwissen das volle Potenzial ausschöpfen.

Die kollektive Anlage als Regelfall statt als Notlösung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und fordert, die Anlage bei der Bundesbank zum Standard zu machen — Eltern könnten weiterhin abweichen und ein individuelles Depot wählen, aber wer nichts tut, wäre automatisch gut aufgestellt. Der Grund für die Forderung: Die aktuelle Konstruktion greift erst zwölf Monate nach dem sechsten Geburtstag und öffnet dem Finanzvertrieb damit ein Zeitfenster. Die Sorge dahinter ist, dass die politische Aufforderung zur Vorsorge als Verkaufsargument für teure Zusatzprodukte genutzt wird.

Ein Prozent ist zu viel

Der Kostendeckel gilt als Fortschritt, wird aber als zu hoch angesetzt kritisiert. Wie viel ein Prozent über sechzig Jahre ausmacht, steht im Abschnitt darüber — die Größenordnung gibt der Kritik recht. Ausdrücklich positiv bewerten die Verbraucherschützer dagegen, dass überhaupt nur standardisierte Depots zugelassen werden und bis zur Volljährigkeit keine Abschlusskosten anfallen dürfen.

Was das für euch bedeutet

Nichts davon ist ein Grund, die Förderung liegen zu lassen — sie kostet euch nichts und niemand geht leer aus. Aber die Kritik zeigt, worauf es beim eigenen Vorgehen ankommt: ein individuelles Depot statt der kollektiven Anlage, ein Anbieter deutlich unter dem Kostendeckel, und eine gesunde Skepsis gegenüber allem, was ab 2027 als „Ergänzung zur Frühstartrente“ verkauft wird. Die drei Punkte kosten euch eine Stunde Arbeit und machen den Unterschied, den die Verbraucherschützer meinen.

Das Ende der Geschichte

Auszahlung mit 65: Wie die Frühstartrente besteuert wird

Fast alle Beiträge zur Frühstartrente enden bei der Einzahlung. Dabei entscheidet die Auszahlungsphase mit darüber, wie viel wirklich ankommt.

Zunächst das Grundprinzip: nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen steuerfrei — auch auf Fondsebene der kollektiven Anlage fällt keine Kapitalertragsteuer an. Das ist ein echter Vorteil gegenüber einem normalen Depot, wo jede Ausschüttung und jeder Verkauf Abgeltungsteuer auslöst. Der Preis dafür kommt am Ende: Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase voll besteuert, soweit sie auf der geförderten Frühstartrente beruhen.

Ob das unterm Strich günstiger ist, hängt vom persönlichen Steuersatz im Alter ab — und der steht für ein heute sechsjähriges Kind naturgemäß in den Sternen. Wer daraus eine belastbare Nettozahl für 2085 rechnet, tut so, als sei das deutsche Steuerrecht eine Naturkonstante.

Ausgezahlt wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, und zwar als Altersleistung: als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Kein Klick auf „verkaufen“, keine Einmalauszahlung nach Gutdünken.

Der Übergang mit 18 ist der interessante Teil

Mit dem 18. Geburtstag endet die Förderung, aber nicht der Vertrag. Der junge Erwachsene kann ihn nahtlos selbst weiterbesparen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Genau hier steckt eine Regel, die kaum jemand kennt: Wer mit 16 in der Ausbildung steckt und rentenversicherungspflichtig ist, kann parallel Zulagen bekommen — plus einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für alle unter 25.

Der ehrlichste Satz zur Frühstartrente lautet deshalb: Die 10 Euro sind nicht das Produkt. Sie sind der Anlass, mit sechs ein Konto zu eröffnen, das mit achtzehn schon zwölf Jahre Gewohnheit hinter sich hat. Der Vermögenseffekt entsteht danach.

Einordnung

Frühstartrente oder Junior-Depot?

Die falsche Frage, ehrlich gesagt — es ist kein Entweder-oder. Aber die Unterschiede zu kennen, hilft bei der Entscheidung, wo welcher Euro hingehört.

MerkmalFrühstartrenteJunior-Depot
Staatliche Förderung10 € im Monat, 12 Jahre langkeine
VerfügbarkeitFörderanteil erst mit 65jederzeit, spätestens mit 18 gehört es dem Kind
Steuern in der AnsparphaseErträge steuerfreiAbgeltungsteuer, aber eigene Freibeträge des Kindes
Steuern bei Auszahlungnachgelagert, voll steuerpflichtigbereits versteuert
Anlageauswahlstandardisiert, ETFs und Fondsfrei
KostenDeckel bei 1 %, bis 18 keine Abschlusskostenje nach Broker, oft nahe null
Wenn ihr nichts tutkollektive Anlage greift automatischnichts passiert
Ab Jahrgang 2019 und älterkeine Förderunguneingeschränkt möglich

Grob gesagt: Die Frühstartrente ist Altersvorsorge und verhält sich auch so — gefördert, günstig, aber unantastbar. Ein Junior-Depot ist Startkapital fürs Leben zwischen 18 und 30, für Ausbildung, Umzug, Auslandsjahr. Beides erfüllt einen anderen Zweck, und die meisten Familien brauchen den zweiten Topf dringender als den ersten.

Konkret

Checkliste: Was du bis Januar 2027 tun kannst

  1. Steuer-ID des Kindes raussuchenOhne sie läuft nichts. Sie kam nach der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Wenn der Brief weg ist: beim BZSt neu anfordern, das dauert ein paar Wochen. Jetzt erledigen, nicht im Januar.
  2. Nichts unterschreiben, was heute „Frühstartrente“ heißtEs gibt noch kein zertifiziertes Produkt. Wer damit gerade wirbt, verkauft etwas anderes — häufig eine Versicherung mit Abschlusskosten, die genau das ist, wovor der Kostendeckel schützen soll.
  3. Entscheiden, wie viel Geld überhaupt langfristig gebunden sein darfDie Zuzahlung ist der Hebel im Rechner — und gleichzeitig der Teil, der bis 65 kaum flexibel ist. Für die meisten Familien lautet die ehrliche Antwort: erst der frei verfügbare Topf, dann der gesperrte.
  4. Im Herbst nochmal hinschauenBis zur Verkündung kann sich am Entwurf noch etwas ändern — besonders bei der kollektiven Anlage, wo die Verbraucherzentralen Druck machen. Erst danach lassen sich Anbieter und Konditionen seriös vergleichen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Frühstartrente

Mein Kind ist 2018 geboren. Bekommt es die Förderung?
Nein. Anspruchsberechtigt sind Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere Kinder unter 18 können denselben Vertragstyp abschließen, erhalten aber keine staatlichen Zuwendungen — die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase gilt allerdings auch für sie.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Mit dem Vertragsschluss gilt der Anbieter als bevollmächtigt, die Förderung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu beantragen. Ein Widerspruch dagegen ist möglich. Nachweise wie Schulbescheinigungen entfallen; geprüft wird digital über die Steuer-ID.
Zählt das Einkommen der Eltern?
Nein. Maßgeblich ist allein der erste Wohnsitz des Kindes im Inland. Auf den Wohnsitz oder das Einkommen der Eltern kommt es nicht an.
Können Großeltern einzahlen?
Ja. Zuzahlungen können von Eltern, Großeltern und auch von Personen außerhalb der Familie geleistet werden — insgesamt bis 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Steuerlich absetzen können Dritte diese Zuzahlungen aber nicht.
Was passiert mit 18?
Die monatliche Förderung endet. Der Vertrag läuft weiter und kann vom jungen Erwachsenen selbst bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Wer dann erwerbstätig und rentenversicherungspflichtig ist, kann zusätzlich Zulagen und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bekommen.
Wir haben schon ein Junior-Depot. Sollen wir es auflösen?
Nein — die beiden Töpfe erfüllen unterschiedliche Zwecke. Das Junior-Depot bleibt verfügbar, die Frühstartrente ist bis 65 gesperrt. Die Förderung lässt sich ohnehin nicht auf ein bestehendes Depot umleiten.
Was passiert, wenn wir ins Ausland ziehen?
Maßgeblich ist der erste Wohnsitz des Kindes im Inland. Fällt er weg, entfällt für diese Zeit die Anspruchsberechtigung. Der Besuch einer Bildungseinrichtung im Ausland allein ist unschädlich, solange der erste Wohnsitz in Deutschland bleibt. Bereits geflossene Förderung bleibt im Vertrag.
Kann ich mehrere Verträge für ein Kind abschließen?
Abschließen ja, fördern lassen nein. Die Frühstartrente fließt einheitlich auf genau einen Vertrag — auch das Startkapital aus der kollektiven Anlage. Ein Anbieterwechsel per vollständiger Kapitalübertragung ist jederzeit möglich und bis zum 18. Geburtstag kostenfrei.
Was, wenn wir erst 2032 einen Vertrag abschließen?
Dann geht nichts verloren. Das bis dahin kollektiv angesparte Kapital samt Erträgen wird als einmaliges Startkapital auf den neuen Vertrag eingezahlt, und die laufende 10-Euro-Förderung setzt ab dem Folgequartal wieder ein. Der Nachteil ist kein finanzieller, sondern ein pädagogischer: Die Jahre ohne eigenes Depot sind für das Kind unsichtbar.
Lohnt sich die Frühstartrente überhaupt, wenn wir nichts zuzahlen können?
Ja — sie kostet euch ja nichts. Aus den 1.440 Euro Förderung können bis 65 rund 25.000 Euro werden, bei 6 Prozent Rendite und 0,5 Prozent Kosten. Das ersetzt keine Altersvorsorge, ist aber deutlich mehr als null. Und wenn ihr gar nichts unternehmt, greift die kollektive Anlage automatisch.
Was kritisieren Verbraucherschützer an der Frühstartrente?
Hauptsächlich drei Punkte: Jedes Kind sollte von Beginn an ein eigenes Vorsorgekonto haben statt nur eine kollektive Auffanglösung, sonst entfällt der Bildungseffekt. Die kollektive Anlage bei der Bundesbank sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Regelfall sein statt der Ausnahme. Und der Kostendeckel von einem Prozent gilt als zu hoch. Positiv bewertet wird, dass nur standardisierte Depots zugelassen sind und bis 18 keine Abschlusskosten anfallen dürfen.
Sind die Zuzahlungen steuerlich absetzbar?
Nein. Sonderausgaben können nur für eigene Aufwendungen geltend gemacht werden. Zahlen Eltern oder Großeltern in den Vertrag des Kindes ein, ist das steuerlich nicht abziehbar. Erst wenn das Kind selbst einzahlt und zum förderberechtigten Personenkreis gehört — etwa als Auszubildender —, greift der Sonderausgabenabzug.

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